Sparkassen-Affäre: Spieker gibt strafbewährte Unterlassungserklärung ab
SPD freut sich über „ein erstes Stück Gerechtigkeit“
Kreis Höxter. „Ein erstes Stück Gerechtigkeit in der Sparkassen-Affäre haben wir jetzt erreicht. Landrat Friedhelm Spieker versichert schriftlich, seine falsche Tatsachenbehauptung nicht zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung muss er eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen.“ Mit Genugtuung berichtet Werner Böhler, der SPD-Kreisvorsitzende, über den Eingang einer Unterlassungserklärung von Friedhelm Spieker bei Johannes Reineke und Andreas Suermann. Die SPD-Politiker hatten über ihre Anwälte den Landrat ultimativ dazu aufgefordert. Der Landrat darf jetzt nicht mehr wie zuvor behaupten: „Mittlerweile habe sich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen der Schwere der Verfehlungen von Andreas Suermann und Johannes Reineke als Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse eingeschaltet.“
Genau dies hatte Spieker in einer Pressemitteilung vom 27. Juli 2010 geäußert. Dass diese Aussage unwahr ist, zeigte sich umgehend, als die Bundesanstalt (kurz: Bafin) selbst der Darstellung Spiekers in einer Pressemitteilung widersprach. Der Landrat hat diese Aussage seither aber nicht zurückgezogen. Wiederholten Aufforderungen, sich zu entschuldigen, kam er nicht nach.
Böhler kann nachvollziehen, dass sich Suermann und Reineke gegen die falsche Tatsachenbehauptung des Landrats zur Wehr setzten: „Herr Spieker hat ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Die unwahren Äußerungen des Landrates waren in besonderer Weise geeignet, den Ruf und das Ansehen der beiden Mitglieder des Kreistages und des Verwaltungsrates der Sparkasse zu schädigen.“ Suermann und Reineke hatten ihren Anwalt beauftragt, eine Unterlassungserklärung Spiekers einzuholen. Der Landrat hat diese schließlich über seine Anwälte am 3. September abgegeben.
„Mit einer klaren Entschuldigung hätte Spieker sein Fehlverhalten viel schneller und ehrenhafter aus dem Wege räumen können. Die strafbewährte Unterlassungserklärung stellt auch eine persönliche Niederlage des Landrats dar – ein außergewöhnlicher Fall nicht nur für den Kreis Höxter, sondern wohl landesweit“, meint Böhler.
Der SPD-Kreisvorsitzende abschließend: „Wir alle sind verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten. Dies ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Er gilt auch für Landrat Friedhelm Spieker. Auch er darf keine falschen Tatsachenäußerungen aufstellen. Auch er muss Vertraulichkeit wahren, wo Vertraulichkeit geboten ist.“ Böhler weiter: „Herr Spieker hat ohne hinreichenden Grund öffentlich preis gegeben, dass sich die Bafin in die Auseinandersetzung zwischen der Sparkasse Höxter auf der einen Seite sowie Andreas Suermann und Johannes Reineke auf der anderen Seite eingeschaltet hat. Auch hier ist zu fragen, ob das Verschwiegenheitsgebot durch Herrn Spieker verletzt worden ist.“ Die SPD werde Schritt für Schritt dafür sorgen, „dass die gesamte Sparkassen-Affäre aufgeklärt wird“.
