Salzlauge: Unruhe stellt rechtliche Grundlage des 2500-Milligramm-Grenzwerts in Frage
SPD-Landtagsabgeordneter lehnt zusätzliche dauerhafte Belastung des Flusssystems ab
Kreis Höxter. Von vielen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Gruppen wird Jürgen Unruhe in diesen Wochen gefragt, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die geplante erhöhte Salzlauge-Einleitung über die Werra in die Weser zu stoppen. Der SPD-Landtagsabgeordnete hat die ihm zur Verfügung stehenden Fachbeiträge daraufhin abgeklopft. Er kommt zu dem Ergebnis: „Patentrezepte habe ich nicht parat. Aber es lohnt sich, einige Aspekte näher zu beleuchten.“
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000 ist hier von Belang, aber auch die von Bund und Ländern abgeschlossenen Abkommen mit dem Unternehmen Kali und Salz (K+S), das die erhöhte Salzeinleitung vornehmen will. Diese Verträge wurden in den 1990er Jahren vereinbart. „Die Frage ist nicht nur, ob der viel zitierte 2500–Milligramm-Grenzwert auch mit zusätzlicher Salzlaugeeinleitung noch eingehalten wird. Die Frage ist auch, ob das Werk K+S Neuhof-Ellers überhaupt noch zum jetzigen Zeitpunkt das Recht hat, die 2500 Milligramm pro Liter auszunutzen“, präzisiert Unruhe das Problem.
Im Rahmen des „Verwaltungsabkommens über Maßnahmen zur Reduzierung der Werraversalzung“ von 1992 gibt es nämlich einen Ergebnisvermerk, der beinhaltet, dass nach 1995 eine Reduzierung der Salzeinleitung „unter“ 2500 Milligramm – stets ausgehend vom Messpegel der Werra bei Gerstungen - zu erreichen sei. Unruhe: „Die Reduzierung des Grenzwertes von 7500 auf 2500 Milligramm hatte 1992 nur den Charakter eines Zwischenschritts.“
Die Historie des Grenzwertes reicht mindestens bis in das Jahr 1913 zurück. Ein Staatsvertrag zwischen Preußen und Thüringen legte den Grenzwert auf 842,5 Milligramm pro Liter fest.1924 wurde er auf 1781 Milligramm erhöht, weil die Verarbeitung von Kali-Salz boomte. Auf 2500 wurde der Wert im Jahr 1942 aus kriegswirtschaftlichen Gründen angehoben. Diese Messlatte hat 1947 die damalige „Ost-West-Kaliwässerkommission“ übernommen, auf diesen Wert beruft sich Kali + Salz noch heute.
Es gilt aber zu prüfen, so Unruhe, ob diesem in Frage kommenden Wert nicht stärkere Gemeinwohl-Belange entgegenstehen. Denn allen Fachleuten in Verwaltung, Politik und Unternehmen war wohl klar, dass aus gewässerökologischen Gründen für die Oberweser ein niedrigerer Grenzwert erreicht werden muss. Vor diesem Hintergrund hat Kali und Salz in der Folgezeit staatliche finanzielle Beihilfen erhalten. „Ist deshalb der Grenzwert von 1947 tatsächlich noch rechtlich maßgebend? Da sind erhebliche Zweifel angebracht“, so Unruhe. Darüber hinaus sei nachzuprüfen, ob die Bezirksregierung Kassel im Recht ist, wenn sie die Sache im Alleingang genehmigen will. Auch da gebe es enorme Einwandargumente.
Jürgen Unruhe, der seine Einschätzungen im wesentlichen auf einen Fachbeitrag des Erfurter Diplom-Ökonomen Peter Arnold stützt, bekennt sich zur „Erfurter Erklärung“, die er gemeinsam mit SPD-Umweltpolitikern aus den Landtagen Hessen, Niedersachsen und Thüringen formuliert hat: „Wir sprechen uns für eine schrittweise Absenkung der Salzbelastung von Werra und Weser aus. Wir lehnen eine zusätzliche dauerhafte Belastung des Flussökosystems durch die von der K+S Kali AG geplante Einleitung von Haldenlaugenwasser ab. Die Fortsetzung des Kalibergbaus im Werra-Kali-Revier wird nicht in Frage gestellt. Aber Vorrang vor einer weiteren Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra muss die konsequente Anwendung von alternativen Maßnahmen haben.“ Diese seinen möglicherweise betriebswirtschaftlich kurzfristig teuerer als die geplante Pipeline, aber ökologisch langfristig wesentlich schonender.
Der Landtagsabgeordnete Unruhe stellt seine Recherchen den Kommunen gerne zur Verfügung. So hat er auf dessen Bitten Beverungens Bürgermeister Christian Haase umfangreiches Informationsmaterial zugeschickt. Unruhe: „Gemeinsames Ziel muss bleiben, die Wasserqualität in der Weser weiter zu steigern und eben nicht zu verschlechtern. Jeden, der dieses Ziel verfolgt, unterstützte ich. Enttäuscht bin ich aber vom Vorgehen des Landrates Hubertus Backhaus, zum Beispiel bei dessen Pressekonferenz. Ich fordere Herrn Backhaus auf, sachlich zusammenzuarbeiten und über seinen parteipolitischen Tellerrand zu schauen. Die Sache verdient einen ernsten Umgang!“
