
SPD Kreistagsfraktion Höxter
Verantwortlich für den Newsletter ist die SPD-Kreistagsfraktion (spd-ktf-hoexter@t-online.de)
Das Weihnachtsfest macht aus der dunklen Jahreszeit Eine glanzvoll strahlende Zeit.
Davon sollten wir alle etwas lernen und übernehmen, Und die Lichtblicke zur Orientierung nehmen.
Liebe Genossinnen und Genossen,
die Vorweihnachtszeit bietet Gelegenheit innezuhalten und zurückzublicken: 2017
war ein spannendes Jahr und ein Jahr voller Herausforderungen. Neben der
verlorenen Landtagswahl und den Ereignissen rund um die Bundestagswahl, gab
es eine Vielzahl von kleinen und großen Themen, die uns in der Kreistagsfraktion
bewegt und auch gefordert haben. An dieser Stelle wollen wir nur einige Beispiele
nennen:
- Integration
- Wertstofferfassung (gelbe Tonne)
- Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
- Klimaschutzkonzept des Kreises Höxter
- Kreisarchiv
Mit Blick auf das neue Jahr zeichnet sich schon jetzt ab, die SPD-Kreistagsfraktion hat sich viel vorgenommen. Hier nur wenige Beispiele, die im kommenden Jahr auf der Agenda stehen:
- Die Regionale „Urban Land“
- Mobile Verbraucherberatung
- Anruf-Linien-Taxi
- NPH
Wir wünschen allen besinnliche und frohe Weihnachtstage mit viel Zeit füreinander
und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr.
Andreas Suermann Rolf-Dieter Crois Johannes Reineke
SPD Kreistagsfraktion Höxter
Wertstofferfassung im Kreis Höxter – Die gelbe Tonne
Seit 1992 werden die Verpackungsabfälle aus Kunststoff und Metall mit Hilfe des gelben Sacks gesammelt. Zuständig hierfür sind die Dualen Systeme. Die damals getroffene Abstimmungsvereinbarung legt fest, dass nicht mehr die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), sondern die Privatwirtschaft (Industrie und Handel) für die Abfallfraktion vollumfänglich zuständig ist. Aufgrund dessen sind Vorstoße einzelner örE einen Systemwechsel herbeizuführen bislang gescheitert oder die Kommunen mussten eine überproportionale Kostenbeteiligung im Rahmen der Einführung eines anderen Systems akzeptieren. Am 01.01.2019 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Kreisen und Städten mehr Mitspracherecht bei der Entscheidung, wie die Verpackungsabfälle entsorgt werden sollen, einräumt. Damit ist es möglich die Umstellung vom gelben Sack auf die gelbe Tonne per Verwaltungsakt anzuordnen. Die Dualen Systeme werden somit verpflichtet das Sammelsystem nach den Vorstellungen der Verantwortlichen vor Ort umzustellen.
Bei einer groß angelegten Umfrage des Kreises Höxter hat sich eine zwei Drittel Mehrheit für die Einführung einer gelben Tonne entschieden. Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses wird der Kreis nun Verhandlungen mit den Dualen Systemen zur
Umstellung des Erfassungssystems aufnehmen. Die daraus resultierende neue Abstimmungsvereinbarung soll weitere Aspekte, wie beispielsweise die Depotcontainerstellplatzreinigung, umfassen.
Zusätzliche Kosten fallen mit Einführung der gelbenTonne nicht an, da die Verbraucher die Kosten für die Entsorgung von Verpackungen bereits über den Kaufpreis finanzieren.
Bei der Entscheidung über das künftige System, das frühestens Anfang 2019 eingeführt werden kann, spielen abfallwirtschaftliche, umweltbezogene und finanzielle Fragen eine wichtige Rolle. Die endgültige Entscheidung, für neun der zehn Städte (Bad Driburg, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg, Willebadessen), wird abschließend der Kreistag des Kreises Höxter entscheiden. Für die Umsetzung im Stadtgebiet von Beverungen wird abschließend der Rat der Stadt Beverungen entscheiden.
Vorteile der gelben Tonne
• Saubere Erfassung möglich
• Leichtere Lagerung als beim Sacksystem
• Einfacher für die Müllwerker
• Keiner Verschmutzung von Grundstück und/oder Straßedurch Wind oder Wildbiss
• Höhere Erfassungsmengen
Nachteile der gelben Tonne
• Zusätzlicher Stellplatz nötig
• Der Behälter nimmt nur begrenzt Verpackungsabfälle auf (Sammelmenge des gelben Sacks ist flexibler)
• Da der Behälter nicht einsehbar ist, kann es zu einer höheren Verschmutzung mit Abfällen kommen, die nicht in den Behälter gehören
Info DSD
Duales System Deutschland GmbH, die im gesamten Bundesgebiet Aufträge zur Einsammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen nach einem einheitlichen System vergibt.
Hinweis:
In einigen Städten kam es zu technischen Problemen,sodass die Jugendfeuerwehr die Verteilung der gelben Säcke, gegen ein Entgelt, übernommen hat. Mit Einführung der gelben Tonne fällt dies weg. Die betroffenen Jugendfeuerwehren sperren sich daher gegen die gelbe Tonne, da ihnen dadurch Einnahmen fehlen. Hierfür kann der Kreis nicht verantwortlich gemacht werden, da die Abrechnung über die Stadt vom Versorger kam.
Liebe Genossinnen und Genossen, die Kreistagsfraktion wünscht allen eine schöne und
friedvolle Adventszeit!
Das Thema Mobilität auf dem Land steht derzeit ganz oben auf der Tagesordnung der Politik. Egal ob Carsharing, Mitfahrerbänke, Bürgerbusse, E-Mobilität und Ladestationen, überall wird nach Lösungen gesucht.
Auch die SPD-Kreistagsfraktion hat bei ihrer Klausurtagung in Lippstadt das Thema auf ihre Agenda gesetzt.
Derzeit werden die Grundlagen, Leitlinien und die strategische Ausrichtung für den Nahverkehrsplan 2018 besprochen. Dabei scheinen sich, gerade in Kleinstädten und ländlichen Regionen, alternative Bedienformen im Nahverkehr zu entwickeln.
Sinkende Schülerzahlen und die zunehmende Alterung der Gesellschaft werfen die Frage auf, wie sich in ländlichen Regionen ein wirtschaftliches Nahverkehrsangebot aufrechterhalten lässt. Die Einrichtung eines sogenannten Anruf-Linien-Taxi erscheint hier als sinnvolle Alternative, so dass die SPD-Kreistagsfraktion die Einführung und Überprüfung dieser Bedienform in einer der nächsten Sitzungen ins Gespräch bringen wird.
Diese Art von öffentlichen Verkehrsangeboten wird derzeit schon in unserem Nachbarkreis Holzminden praktiziert. Eine Anruf-Linien-Fahrt wird nur dann durchgeführt, wenn sich die Fahrgäste eine Stunde vorher telefonisch angemeldet
haben. Im Gegensatz zum Busbetrieb wird dadurch dem Bedarf flexibel entsprochen.
Zudem kann eine zeitnahe Fahrmöglichkeit geschaffen werden. Ziel ist es langfristig alle Ortschaften im Kreis Höxter anzubinden. Die jetzigen Linienbündel würden auf den Schülerverkehr ausgerichtet und fahren nachmittags- und abends lediglich nach Bedarf.
Eine Einstellung von Gesamtlinien, aufgrund relativ geringer Besetzungszahlen oder gar Leerfahrten, könnte vermieden werden.
Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion muss die Teilhabe am öffentlichen Leben für alle unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gewährleistet ein. Ein behindertengerechter Kleinbus, der auch Kinderwagen, Gehhilfen und Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, transportiert, wäre daher eine Grundvoraussetzung für das AnrufLinien-Taxi.
Die Praxis der jetzigen Bürgerbusvereine zeigt uns, dass eine Anbindung der Ortschaften durchaus gewünscht wird, aber kaum möglich ist und den ehrenamtlichen Rahmen sprengen würde.
Die Überlegung die Probleme des öffentlichen Nahverkehrs über eine Mitfahrerbank zu lösen, kann aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion nicht zielführend sein und sollte vielmehr als solidarisches Angebot einer Ortsgemeinschaft gesehen werden.
Liebe Genossinnen und Genossen,
dem v.g. Thema werden wir auch in Zukunft unsere Aufmerksamkeit widmen und Euch dazu, auf dem Laufenden halten!
Eure Kreistagsfraktion
Newsletter der SPD-Landtagsfraktion NRW
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Liebe Leserinnen und Leser,
die Landtagswahl an der Saar ist nicht so ausgegangen, wie gehofft. Das ist schade, aber kein Grund zur Verzweiflung.
Die SPD hat mit Martin Schulz einen hervorragenden Kandidaten und Parteivorsitzenden und die Chancen, wieder stärkste Kraft im Bund zu werden, sind so gut wie lange nicht mehr.
Aber das Saar-Ergebnis zeigt auch: Der Weg ins Kanzleramt „ist ein Langstreckenlauf und kein Sprint“ wie Martin Schulz es formulierte. Ein Langstreckenlauf verlangt Ausdauer und Disziplin, auch in Phasen, in denen es mal nicht so rund läuft – von allen in der Partei.
Herzlich
Ihre Karin Nink
vorwärts-Chefredakteurin und -Geschäftsführerin
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Zweifelsfrei: NRW steht für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie
Am 16. April findet in der Türkei eine Abstimmung über die Einführung eines Präsidialsystems statt, das dem Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan große Machtbefugnisse einräumen soll und in die demokratische Gewaltenteilung massiv eingreift. Da die in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken an dieser Abstimmung teilnehmen dürfen, planten türkische Regierungsmitglieder hierzulande Wahlkampf-Auftritte. Diese wurden zum Teil abgesagt. In der Diskussion sind aber weiterhin Auftritte von Erdogan und anderer türkischer Politiker.
Angesichts massenhafter Entlassungen und Inhaftierungen nach dem gescheiterten Putsch, der Einschränkung der Pressefreiheit und der Nichtvereinbarkeit des türkischen Präsidialsystems mit deutschen Grundwerten, ist eine öffentliche Diskussion entbrannt, ob und wie solche Auftritte untersagt werden können.Mit dem vorliegenden Antrag soll der Landtag seine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass es solche Wahlkampfauftritte von türkischen Regierungsmitgliedern und des Staatspräsidenten in NRW nicht geben darf. Hierzu soll die Landesregierung auf die Bundesregierung einwirken, um Wahlkampfzwecken dienenden Auftritten von türkischen Regierungsverantwortlichen zu verhindern.
Fair: Attraktiver ÖPNV braucht attraktive Arbeitsplätze
Gute und engagierte Mitarbeiter kosten Geld. Lohndrückerei und die Umgehung tariflicher Standards haben noch nie für Qualitätsverbesserungen im ÖPNV gesorgt. Das ist das Credo des Plenarantrages der Koalitionsfraktionen, der am Donnerstag im Landtag diskutiert wird. Worum geht es:
Der Bundesrat hat auf Initiative von NRW und weiteren Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)“ soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV gewährleisten, die Entscheidungshoheit der Aufgabenträger über ihr ÖPNV-Angebot erhalten und die Chancengleichheit der kommunalen Verkehrsunternehmen sichern. Im Bundestag ist der Entwurf umstritten, weil die Union dagegen ist.
Der SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen geht es jedoch darum, Dumpinglöhne im ÖPNV zu verhindern und gleiche Wettbewerbschancen für alle Anbieter von Verkehrsleistungen zu schaffen. Nur auf Bundesebene kann mit der entsprechenden Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes wirksam Abhilfe geschaffen werden. Die Möglichkeiten des Landes, über das eigene Gesetz zum ÖPNV Fehlentwicklungen entgegen zu wirken, sind zwar ausgeschöpft, aber letztlich nicht ausreichend.
Der Antrag dient der politischen Unterstützung des Vorhabens. Es kommt jetzt darauf an, dass in Berlin für den sinnvollen Gesetzentwurf geworben wird. Die Union muss ihre Blockadehaltung aufgeben.
Gerecht: Keine Studiengebühren in NRW
Seit 2011 ist Nordrhein-Westfalen studiengebührenfrei. Dies war und ist eine richtige Entscheidung, die Studierende und ihre Familien entlastet und Bildungschancen deutlich verbessert hat. Mit der Abschaffung der Studiengebühren in NRW wurde ein Trend eingeläutet, der dazu geführt hat, dass es dieses Modell nun bundesweit nicht mehr gibt. Deshalb bestand die Hoffnung, dass die Gebühren an Hochschulen auch zukünftig kein Thema mehr sein werden.
Doch weit gefehlt: Die Oppositionsfraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag liebäugeln nun wieder mit den Bildungsgebühren. Die FDP hat bereits erklärt, Studiengebühren wieder einführen zu wollen. Die CDU vermeidet eine klare Positionierung, fordert mal Studiengebühren und dann wieder nicht. Doch die Menschen in NRW haben eine klare Aussage verdient. Daher haben die Regierungsfraktionen im Landtag einen Antrag gestellt, der sich klar für gebührenfreie Bildung in den Hochschulen in NRW positioniert. Sie laden alle Fraktionen ein, sich diesem anzuschließen.
Wertvoll: Wissenschaftsfreiheit und Internationalisierung müssen verteidigt werden
Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist wichtig für die Demokratie, für Innovationen, gute Bildung, freie Forschung und vieles mehr. Mit großer Sorge beobachten wir, dass sowohl die Wissenschaftsfreiheit, als auch die dringend notwendige internationale Kooperation in der Wissenschaft in vielen Ländern nicht mehr selbstverständlich ist.
Beispiele gibt es viele, vergleichbar sind sie selten. In vielen Ländern werden sowohl Wissenschaftsfreiheit, als auch Menschenrechte seit langem massiv eingeschränkt. Doch auch in anderen Ländern leidet die Wissenschaftsfreiheit zunehmend, beispielsweise in der Türkei, wo nach dem Putsch des vergangenen Jahres Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entlassen und teilweise verfolgt wurden.
Sogar in den USA sind Einschränkungen zu befürchten. Forschungsergebnisse sollen teilweise vor Veröffentlichung der Politik vorgelegt werden, Forschungsgelder drohen wegzubrechen. In Großbritannien droht zumindest die internationale Kooperation der Wissenschaft durch den Brexit schwieriger zu werden, auch wenn die Wissenschaftsfreiheit nach wie vor uneingeschränkt ist.
Im Antrag „Wissenschaftsfreiheit und Internationalisierung der Forschung sind unverzichtbar und elementar für NRW und weltweit“ bringen die Regierungsfraktionen ihre Besorgnis zum Ausdruck und fordern, die Bemühungen für Wissenschaftsfreiheit fortzusetzen und auszubauen. Dies bedeutet internationale Gespräche, den Ausbau von Kooperationen und auch die Aufnahme von verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
HVorgestellt: Abschlussbericht zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II WestLB
Am 24. April 2013 setzte der Landtag NRW einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur WestLB ein.
Er hatte unter anderem den Auftrag, die Fehlentwicklungen bei der Bank zu untersuchen und insbesondere zu ermitteln, inwieweit deren Niedergang auf ein fehlerhaftes, möglicherweise rechtswidriges Verhalten Einzelner oder fehlerhaftes Management zurückzuführen sei.
Zu Beginn der Erstellung des Abschlussberichts wechselte der Vorsitzende Peter Biesenbach und sein Assistent in den Untersuchungsausschuss „Silvester“. Der neue Vorsitzende Christian Haardt musste den Entwurf des Abschlussberichtes vorlegen, ohne an der Beweiserhebung teilgenommen zu haben. Dies führte zu erheblichen Problemen bei der Erstellung des Berichtes.
Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen, Prüfung von Unterlagen und intensiver Beratung wird nun der Abschlussbericht des Ausschusses vorgestellt und im Landtag beschlossen.
Dabei wird deutlich, dass der Untersuchungsauftrag für die Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses viel zu umfangreich war. Aufgrund der großen Menge an Unterlagen und des langen Untersuchungszeitraums, von 1980 bis in die heutige Zeit, war es dem Ausschuss nicht möglich, alle einzelnen Sachverhaltskomplexe zu untersuchen. Festzuhalten bleibt aber, dass das Risikomanagement der Bank jeweils nicht auf der Höhe der Zeit war und es zahlreiche externe und damit nicht zu beeinflussende Kriterien gab.
Eine Ursache für den Niedergang der West LB war, dass sie sich zu sehr wie eine Investmentbank und zu wenig wie eine Landesbank verhalten hat. Politische Einflussnahme auf die Geschäftspraktiken der Bank konnten nicht festgestellt werden.
Ein weiterer entscheidender Faktor für die Abwicklung der Bank war das Verhalten der Europäischen Union (EU). Die EU-Kommission setzte sich extrem kritisch mit der West LB auseinander. Hintergründe waren die große Skepsis insbesondere der Generaldirektion „Wettbewerb“ gegenüber dem öffentlichen Bankensystem in Deutschland und zahlreiche Beschwerden von Privatbanken gegen die West LB. Letztlich war nicht zu klären, ob im Rahmen einer Fusionslösung die Landesbank in NRW hätte erhalten bleiben können. Eine genaue Bezifferung der Lasten für den Steuerzahler war wegen der sehr unterschiedlichen Sachverhaltskomplexe nicht möglich.
Die Untersuchungsergebnisse werden getragen durch die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/die Grünen und der FDP. Einzig die Piraten haben durch Minderheitenvoten eine zum Teil andere Meinung zum Ausdruck gebracht.
Innovativ: Fortschritt durch Industrie 4.0 für NRW gestalten
Der Klimawandel und die Digitalisierung verändern die Industrie. Die sogenannte Industrie 4.0, bei der Produktion und modernste Informations- und Kommunikationstechnologie verzahnt sind, erlaubt eine höhere Produktivität und Flexibilität. Nur wenn dabei menschliche Arbeit erleichtert und aufgewertet und Beschäftigte mitgenommen werden, kann die Industrie 4.0 ein Erfolg werden. Neben der Digitalisierung steht die Industrie mit dem Klimawandel noch vor einer zweiten großen Herausforderung. Die digitalen Technologien erleichtern eine Wertschöpfung, um Ressourcen zu sparen.
Mit unserem Antrag sollen Konzepte für eine moderne und intelligente Industrie in NRW vorangetrieben werden.
Anerkennen: Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migrantene
Auch wenn nach dreijährigen intensiven Beratungen in der Verfassungskommission ein Teil unserer Vorstellungen von der Opposition blockiert wurden, gilt: Wir halten unsere Versprechen und setzen weiter auf verbesserte Teilhabechancen.
Deswegen wollten wir die Verfassung ändern und den Bedürfnissen der hier dauerhaft lebenden Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Mitbestimmung in der Kommune Rechnung tragen. Für die Änderung der Verfassung ist eine Mehrheit von Zweidrittel der Stimmen notwendig. Neben den rot-grünen Fraktionen und den Piraten waren aber CDU und FDP nicht bereit, einen Beitrag zur Integration zu leisten. Trotz langer Diskussionen in der Verfassungskommission mit viel Rückenwind für das Vorhaben und der Beratung des Gesetzentwurfes, machten sich weder die FDP, die sich in ihrem Bürgerprogramm zur Bundestagswahl 2013 für dieses Vorhaben aussprach, noch die CDU für gut integrierte und dauerhaft in NRW lebende Ausländerinnen und Ausländer stark. Das ist ein Schlag ins Gesicht für all jene, die hier bereits über Jahrzehnte leben, sich in das Zusammenleben einfügen, ihre Steuern zahlen und sich ein wenig Anerkennung wünschen. Diese vertane Chance reiht sich in die rückschrittliche Integrationspolitik der CDU ein, auch an der Optionspflicht auf Bundesebene festzuhalten.
Fotonachweis
ÖPNV: Urheber: Petair - www.fotolia.com
Studiengebühren: Urheber: Sinuswelle - www.fotolia.com
Forschung: Urheber: Photographee.eu - www.fotolia.com
U-Ausschuss: Urheber: DOC RABE Media - www.fotolia.com
Industrie 4.0: Urheber: Coloures-pic - www.fotolia.com
Wahlrecht: Urheber: Christian Schwier - www.fotolia.com
SPD Kreistagsfraktion Höxter: Integration im Kreis Höxter gemeinsam leben und gestalten“ – Das Kommunale Integrationszentrum im Kreis Höxter (KI).
Auf der Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW fördern das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) Kommunale Integrationszentren in NRW. Als Anlaufstelle zur kreisweiten Vernetzung informiert, koordiniert und unterstützt das KI die in der Integrationsarbeit tätigen Einrichtungen, Initiativen und engagierten Akteurinnen und Akteure im Kreis Höxter. Ziel der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums ist es, die Bildung, Ausbildung und die Integration von Menschen mit Zuwanderungsbiografie im Kreis zu verbessern. Als Bestandteil der Abteilung „Bildung und Integration“ arbeitet das KI eng mit den Bildungseinrichtungen des Kreises zusammen. Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Höxter ist Teil eines landesweiten und flächendeckenden Netzwerkes in Nordrhein-Westfalen.
Die Schwerpunktthemen des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Höxter sind für den Zeitraum von 2016 bis 2017 „Sprachförderung entlang der Bildungskette unter besonderer Berücksichtigung der Übergänge und der Zielgruppe 18 plus“ sowie „Interkulturelle Öffnung des Gemeinwesens unter besonderer Berücksichtigung der Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes in der Flüchtlingsarbeit“.
Das im Jahr 2013 unter großer Beteiligung der in der Integrationsarbeit tätigen Einrichtungen, Initiativen und engagierten Akteurinnen und Akteure im Kreis Höxter überarbeitete Integrationskonzept konkretisiert die beiden Schwerpunkte auf aktuell fünf Handlungsfelder:
- Interkommunales Kommunikations- und Steuerungskonzept,
- Bildung und Erziehung,
- Arbeit und Wirtschaft,
- Bürgerschaftliches Engagement und politische Partizipation,
- Integration durch Kultur, Sport und Freizeit.
Integration muss vor Ort als Bildungs- und Querschnittsaufgabe geschehen, daher unterstützt die SPD- Kreistagsfraktion den Ausbau des KI.
Derzeit fördert das Land NRW 5,5 Stellen. Davon werden 2 pädagogische Fachkräfte und 1 Verwaltungsfachkraft sowie ½ Assistenzkraft vom MAIS gefördert. Die beiden Lehrkräfte sind vom MSW abgeordnet. Diese Förderung unterliegt keiner zeitlichen Befristung.
Seit Juni 2016 fördert das MAIS über das Förderprogramm „Komm-An NRW“ eine weitere pädagogische Fachkraft und stellt eine projektgebundene Sachmittelpauschale zur Verfügung. Dieses Förderprogramm endet aller Voraussicht nach Ende 2017.
Daher ist es unerlässlich die Förderung von bis zu 4,5 weiteren Stellen in Anspruch zu nehmen. Dies soll in 2017 geschehen. Weitere 3 pädagogische Fachkräfte werden durch das MAIS unbefristet zur Verfügung gestellt. 1,5 abgeordnete Lehrkräfte stehen in den Jahren 2017-2019 zur Verfügung. Ebenso gibt es eine zusätzliche Sachkostenpauschale.
Durch das zur Verfügung stehende neue Stammpersonal und die zusätzliche Sachkostenpauschale können aktuell geplante Projekte gefördert und realisiert werden.
Der Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur- und Kreisentwicklung hat über die Schaffung weiterer Stellen bereits beraten. Zur abschließenden Meinungsbildung, wurde dieses Thema noch einmal in die Fraktionen verwiesen. Kreis- und Finanzausschuss sowie der Kreistag haben das Thema in den jeweiligen nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung.
Die Wichtigkeit des KI kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, daher wird die SPD-Kreistagsfraktion das KI auch weiterhin unterstützen.
Terminankündigung!!!
Wann: 24. Juni 2017
Thema: Integration und Inklusion
Dozentin: Frauke Schacht
Frau Schacht hat im Oktober 2016 ihr Masterstudium „Erziehungs- und Bildungswissenschaften“ erfolgreich absolviert. Titel ihrer Masterarbeit war: „Zwischen Schwarz und Weiß gibt es viele Farben. Eine kontrapunktische Perspektive auf den aktuellen Diskurs über geflüchtete Menschen.“ Im November 2016 hat sie ihr Doktoratsstudium aufgenommen. Vorläufiger Titel ihrer Dissertation ist: „Perspektive (Über-) LebenskünstlerInnen. Eine (de-)konstruktive Analyse des Flüchtlingsbegriffes.“ Neben ihrem Studium, hält sie Vorträge und hat bereits einen Titel in einem Sammelband publiziert. Ihre Fokussierung auf den Bereich Migration und Bildung spiegelt sich in ihrem Werdegang wider.
Frauke Schacht lebt und arbeitet in Österreich.
Sauber: Das Kontrollbarometer stärkt den Verbraucherschutz
Zukünftig können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW direkt über den Stand der Hygiene bei ihrem Bäcker oder in ihrem Lieblingsrestaurant erkundigen. Mit der Verabschiedung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (Kontrollbarometer) wird ein Ampelsystem eingeführt, das den Kunden einen schnellen Überblick gibt, ob der kontrollierte Betrieb über ein gutes Hygienemanagement verfügt.
„Mit dem Kontrollbarometer stärken wir den Verbraucherschutz. Das neue System kennt nur Gewinnerinnen und Gewinner. Wer zuverlässig, nachvollziehbar und sauber arbeitet, muss sich vor der Öffentlichkeit nicht verstecken“, sagt Inge Blask, lebensmittelpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Gut arbeitende Betriebe erhielten durch das Kontrollbarometer einen Wettbewerbsvorteil, weil sie ihre gute Bewertung als Qualitätssiegel nutzen könnten. „Mit dem Gesetz setzt Nordrhein-Westfalen bundesweit ein Zeichen für mehr Transparenz. Auch zukünftig werden wir dabei die Interessen der Kommunen wahren und das Konnexitätsprinzip einhalten. Nun ist CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gefordert, eine bundesweite Lösung zu finden“, sagt Blask.
Gesetzentwurf der Landesregierung DS 16/12857
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen DS 16/14190
Abgeschlossen: Untersuchungsausschuss zum BLB
Der Untersuchungsausschuss zu den Bau- und Liegenschaftsbetrieben Nordrhein-Westfalen (BLB) wurde vom Landtag am 13. Dezember 2012 eingesetzt. Untersuchungsgegenstand waren die Errichtung des Landesarchivs in Duisburg, Grundstücksgeschäfte in den Domgärten Köln, Erwerb der Schlossruine Kellenberg in Jülich, Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln, Ankauf des Vodafone-Komplexes in Düsseldorf und die nicht realisierte Veräußerung des Landesbehördenhauses in Bonn. Ergänzt wurde dieser Untersuchungsauftrag am 10. Juli 2013 um die Errichtung des Landeskriminalamtes in Düsseldorf.
Bei allen diesen Immobilien traten in den Jahren 2005 bis 2010 Unregelmäßigkeiten auf, die sowohl vom Landesrechnungshof beanstandet wurden als auch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch zu einem Gerichtsverfahren führten. Baukosten stiegen teilweise um ein Vielfaches, Investoren machten bei Grundstücksgeschäften kurzfristig Millionengewinne, Vergabeverfahren wiesen Unregelmäßigkeiten auf.
Die festgestellten Missstände waren in erster Linie auf die Person des damaligen Geschäftsführers Ferdinand Tiggemann zurückzuführen, zudem fehlte es an einer engmaschigen Kontrolle und an konkreten, im Vorfeld zu beachtenden Vorgaben für Immobiliengeschäfte. Im August 2012 und im Mai 2015 wurden diesbezüglich klare Regelungen getroffen.
Abschlussbericht DS 16/14150
Sicherer: Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Zurzeit entstehen immer mehr Wohngemeinschaften von Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung. Mit dem 2014 verabschiedeten Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wurden die Regelungen zu Wohn- und Betreuungsangeboten für diese Menschen flexibler gestaltet und angewendet. Die Gründung von alternativen Wohnformen, wie Mehrgenerationenhäuser und Wohngemeinschaften, ist seitdem leichter.
Um die Bewohnerinnen und Bewohner im Falle eines Notfalls angemessen zu schützen und zu versorgen, schlagen die Fraktionen von SPD und GRÜNEN eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes vor. Für den Brandschutz und die rettungsdienstliche Versorgung ist es notwendig, dass die Helfer über sämtliche Informationen zu Lage, Angebotsform und Personenzahl auch von kleineren Wohnformen, wie etwa Wohngemeinschaften, verfügen.
Inhalt der Gesetzesänderung ist der Austausch der bereits im WTG erhobenen Daten zwischen den Einrichtungsträgern und den örtlich zuständigen Gemeinden und Kreisen als Aufgabenträger für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sowie den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger des Rettungsdienstes.
Die Daten sind anonym und werden nur im Falle eines Notfalls verwendet.
Die Gesetzesänderung erleichtert die Arbeit der für den Brandschutz zuständigen örtlichen Behörden, der Feuerwehren und Rettungsdienste und verbessert den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN DS 16/14161
Unzureichend: Bund muss sich stärker an Kosten der Kommunen beteiligen
Sowohl die SPD-geführten Landesregierungen wie auch die Bundes-SPD haben sich in den vergangenen Jahren für eine Entlastung der Kommunen eingesetzt. Beispiele dafür sind der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, die volle Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund oder die Erhöhung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft. Trotzdem ist ein wirksamer Mechanismus nötig, damit bei Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Kommunen auch vor den Kostenerhöhungen geschützt werden. Durch die Konnexität auf Landesebene gibt es ein solches Verfahren in der Landesverfassung. Die bisherigen Regeln im Grundgesetz sind aber unzureichend. Vielmehr muss der Bund sich an den steigenden Sozialausgaben der Gemeinden deutlich höher als zurzeit beteiligen und auch bei Gesetzesänderungen, beispielsweise dem Bundesteilhabegesetz, Kosten erstatten.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN DS 16/14160
Verschärft: Landesregierung nimmt ihre Fürsorgepflicht ernst
SPD und Grüne setzen sich dafür ein, jeder Form von Gewalt entgegenzutreten und den gegenseitigen Respekt zu fördern. Rot-grün reagiert mit einem Entschließungsantrag auf einen Antrag der CDU mit dem Schwerpunkt, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Kommunalpolitiker vor Übergriffen zu schützen. Der CDU-Antrag ist aus unserer Sicht zu einseitig und kurzgegriffen, unseres Erachtens erfordert dies einen ganzheitlichen Ansatz.
Die Landesregierung nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und Kommunalpolitikern ernst. Es gibt vielfältige Maßnahmen, sie vor Gewalt und Aggression zu schützen. Wir setzen uns im Bundesrat dafür ein, die Regeln der Strafzumessung zu verschärfen. Damit können Täter, die Straftaten gegen Amtsträger, Ehrenamtliche und Nothelfer begehen, künftig härter bestraft werden. Schmerzensgeldansprüche von Beschäftigten, die im Dienst verletzt wurden, können bald vom Land übernommen werden.
Die Landesregierung hat mit ihrer „Woche des Respekts“ ein Zeichen für ein friedvolles Zusammenleben gesetzt und ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen, die sich für die Belange anderer einsetzen, zum Ausdruck gebracht.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN DS 16/13635
Fotonachweis
Smilies: Urheber: cirquedesprit - www.fotolia.com
Untersuchungsausschuss: Urheber: DOC RABE Media - www.fotolia.com
Wohn- und Teilhabe: Urheber: Gerhard Seybert - www.fotolia.com
Geld: Urheber: Waldbach. www.fotolia.com
Hut ab: Landesregierung NRW
Kreis Höxter - Die kommunale Selbstverwaltung lebt in hohem Maße davon, dass sich viele Menschen ehrenamtlich engagieren. All diese Menschen gestalten die Zukunft ihrer Heimat mit. Daher wurde vom Land NRW das sogenannte Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes“ verabschiedet. Auf Initiative der SPD-Kreistagsfraktion soll nun eine Anpassung im Kreistag vorgenommen werden.
Auf kommunaler Ebene werden Entscheidungen getroffen, die das alltägliche Lebensumfeld der einzelnen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar prägen. „Daher gehört es zu den landespolitischen Verpflichtungen, das Fundament „Kommunalpolitik“ zu stärken und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch in Zukunft die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt, sich ehrenamtlich in der Politik vor Ort zu betätigen. Ohne Verbesserungen droht ein weiterer Rückgang des kommunalpolitischen Engagements.“, sagt Rolf-Dieter Crois, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
Leicht gestaltet sich die kommunalpolitische Arbeit vor Ort nicht. Die Ausstattung der Fraktionen, besonders im Kreis Höxter, ist schlecht. Auch das Gesetz macht keine Angaben darüber, wie die finanzielle Ausstattung der Fraktionen in Summe aussehen soll. Im ländlichen Raum ist man zudem genügsam. „Niemand möchte die Kommunen oder den Kreis über Gebühr belasten“, sagt Andreas Suermann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Wo in Großstädten aus dem Vollen geschöpft wird, ist man auf dem Land sparsames Haushalten gewöhnt. Dabei ist besonders im ländlichen Raum ein Rückgang des Ehrenamtes zu verzeichnen.
Auf Initiative der SPD-Kreistagsfraktion haben alle Kreistagsfraktionen einen Kompromiss gefunden, den Gesetzesentwurf umzusetzen und die Belastung des Kreises so gering wie möglich zu halten. Zukünftig sollen die zusätzlichen Mittel der Ausschussvorsitzenden in die Personalkosten umgeschichtet werden, um die Arbeitsmöglichkeiten insgesamt zu verbessern. „In jedem Projekt werden Personalkosten bereitgestellt, nur in den Fraktionen nicht, betont Suermann. Dabei ist gerade die Arbeit der Fraktionsgeschäftsführung unerlässlich für gute kommunalpolitische Arbeit. „FraktionsgeschäftsführerInnen sind Generalisten – ohne sie läuft nichts“, erklärt Rolf-Dieter Crois.
Zudem hat die SPD-Kreistagsfraktion vorgeschlagen den Regelstundensatz von 8,84 Euro auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. „Der Kreis und die Städte haben eine Vorbildfunktion, wenn es darum geht Altersarmut zu bekämpfen“, sagt Suermann. Zudem erhofft man sich, dass dadurch mehr Menschen die Möglichkeit geboten wird sich kommunalpolitisch zu betätigen.
Die nötige Satzungsänderung wird von allen Fraktionen unterstützt, wenngleich eine letzte Unklarheit bestehen bleibt. „Auf Landesebene wird derzeit geprüft, ob es den Räten und dem Kreis gestattet ist auf die Aufwandsentschädigung zu verzichten“, erklärt Suermann. Letzten Endes bleibt zu hoffen, dass wieder mehr Akzeptanz für diejenigen Menschen geschaffen wird, die sich vor Ort für die Gemeinschaft auch politisch engagieren.
Beharrlich: Kampf gegen ungerechte Steuerpraktiken geht weiter
Mit einem umfangreichen Antrag zur Bekämpfung von Steuerkriminalität und einer gerechten Steuerpolitik gehen die Koalitionsfraktionen in die Plenarwoche.
Zunächst wird die Vorgehensweise im Kampf gegen Steuerhinterziehung
und -umgehung, den die Landesregierung seit 2010 führt, dargestellt und gewürdigt. Für die NRW-SPD gilt: Das Vorgehen gegen solche Praktiken gehört zu den permanenten Aufgaben einer seriösen Finanzpolitik und darf nicht nur dann beschworen werden, wenn Skandale wie die Panama-Papers ans Licht kommen.
Durch Steuerpraktiken vieler großer Konzerne entgehen den staatlichen Haushalten Milliarden, die für die Aufgaben im Bereich Kinder, Jugend und Schule fehlen. Zudem gilt es, kleinere und mittlere Einkommen zielgenau zu entlasten. Dazu sind die Vorschläge von CDU und FDP nicht geeignet. Vielmehr müssen Mega-Einkommen und Vermögen mehr zur Finanzierung herangezogen werden, um Bezieher geringerer Einkommen zu entlasten.
Der Antrag enthält eine Reihe von Vorschlägen, die danach im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert werden sollen.Mit einem umfangreichen Antrag zur Bekämpfung von Steuerkriminalität und einer gerechten Steuerpolitik gehen die Koalitionsfraktionen in die Plenarwoche.
Zunächst wird die Vorgehensweise im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -umgehung, den die Landesregierung seit 2010 führt, dargestellt und gewürdigt. Für die NRW-SPD gilt: Das Vorgehen gegen solche Praktiken gehört zu den permanenten Aufgaben einer seriösen Finanzpolitik und darf nicht nur dann beschworen werden, wenn Skandale wie die Panama-Papers ans Licht kommen.
Durch Steuerpraktiken vieler großer Konzerne entgehen den staatlichen Haushalten Milliarden, die für die Aufgaben im Bereich Kinder, Jugend und Schule fehlen. Zudem gilt es, kleinere und mittlere Einkommen zielgenau zu entlasten. Dazu sind die Vorschläge von CDU und FDP nicht geeignet. Vielmehr müssen Mega-Einkommen und Vermögen mehr zur Finanzierung herangezogen werden, um Bezieher geringerer Einkommen zu entlasten.
Der Antrag enthält eine Reihe von Vorschlägen, die danach im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert werden sollen.
Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen: DS 16/13997
Vorgestellt: Abschlussbericht der Enquetekommission zur „Zukunft der Familienpolitik in NRW“
Auf Antrag der SPD-Fraktion setzte der nordrhein-westfälische Landtag einstimmig eine Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik ein. Nach zwei Jahren intensiver Beratungen wird nun der Abschlussbericht der Kommission vorgestellt und im Landtag diskutiert. In knapp 170 Handlungsempfehlungen an Bund, Land, Kommunen, Arbeitgeber und zahlreiche weitere Akteure werden Vorschläge zur Verbesserung der unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien in NRW formuliert. Die Empfehlungen orientieren sich am familienpolitischen Dreiklang aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Sie unterbreiten Vorschläge zur zeitlichen Entlastung von Familien, für die partnerschaftliche Aufteilung von Fürsorge- und Erwerbsarbeit, zur Optimierung familienunterstützender Systeme sowie für qualitativ hochwertige beitragsfreie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Zudem führen sie zur Verbesserung der finanziellen Situation der Familien.
Bereits der Familienbericht der Landesregierung unterstrich, dass Zeitmangel für viele Familien das größte Problem darstellt. Ein Ziel dieser Kommission war es, der Landespolitik entsprechende Handlungsempfehlungen für eine zukünftige Familienzeitpolitik zu unterbreiten. Neben zahlreichen Vorschlägen, um mehr Zeit für Familie zu ermöglichen, listet der Bericht auch Empfehlungen auf, wie der präventive Politikansatz der Landesregierung mit flächendeckenden Präventionsketten in den Kommunen auf- und ausgebaut werden kann.
Abschlussbericht der Enquetekommission V: DS 16/14000
Professionell: Lob für friedlichen Jahreswechsel
SPD und Grüne im Landtag NRW bedanken sich bei allen Polizeibeamtinnen
und -beamten, Ordnungs- und Rettungskräften, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Menschen friedlich den Übergang ins Jahr 2017 feiern konnten. Nach den schrecklichen Ereignissen 2015/2016 haben sich in diesem Jahr die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ausgezahlt, erneute Gewaltausbrüche blieben aus.
Eine große Anzahl von aggressiv auftretenden Menschen an den Bahnhöfen in Köln und Düsseldorf wurde von der Polizei kontrolliert. Nach dem Einsatz wird nun überprüft, welche Nationalitäten die kontrollierten Personen hatten und ob es Verabredungen gegeben hat. Eine Einsatznachbereitung findet ebenfalls statt.
Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen: DS 16/13998
Fraglich: Kein Freifahrtschein für Lang-Lkw
Verkehrspolitische Verantwortung wahrnehmen und Chancengleichheit für die NRW-Wirtschaft beim Lang-Lkw gewährleisten: Unter diesem Titel hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW einen Entschließungsantrag ins Januar-Plenum eingebracht, der sich mit dem Thema „Einführung der Lang-LKW auf den Straßen Nordrhein-Westfalens“ befasst. Der Einsatz von Lang-Lkw (25,25 m) in Deutschland wurde, beauftragt vom Bundesverkehrsministerium, in einem fünfjährigen Feldversuch in verschiedenen Bundesländern getestet. Nordrhein-Westfalen hatte sich aufgrund verschiedener ernst zu nehmender Bedenken nicht an dem Feldversuch beteiligt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat im Herbst 2016 einen Abschlussbericht zu den Ergebnissen des Feldversuchs veröffentlicht. Darin wird den Lang-Lkw Praxistauglichkeit bescheinigt. Dem stehen aber verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen entgegen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Lang-Lkw ab 1. Januar 2017 bundesweit und „dauerhaft auf den dafür geeigneten Strecken“ zugelassen, allerdings bedarf es schon einer gewissenhaften Abwägung, was genau darunter zu verstehen ist. Für die SPD-Fraktion ist wichtig, dass der unbefristete Regelbetrieb von Lang-Lkw mit Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer und deren Verkehrssicherheit erfolgen muss und sich andererseits keine Benachteiligung der NRW-Logistikwirtschaft ergeben darf. Aus grundsätzlichen verkehrspolitischen Erwägungen, mit Blick auf die bereits heute überlasteten Bundesfernstraßen, bleibt die Initiative des Bundesverkehrsministers fraglich. Denn der Verkehrsträger Schiene wird so, was den Güterverkehr angeht, eher geschwächt als gestärkt. In Kenntnis aller Umstände darf es einen Freifahrtschein für Lang-Lkw in NRW nicht geben.
Entschließungsantrag von SPD und Bündnis90/Grüne DS: 16/14037
Exzellent: NRW ist ein herausragendes Forschungsland
Forschung und Innovationen sind ein starker Motor für Nordrhein-Westfalen. Dadurch entstehen neue Arbeitsplätze, die Attraktivität des Standorts für die Wirtschaft erhöht sich und gesellschaftliche Herausforderungen werden angegangen und gelöst. Wissenschaft ist ein Wert an sich für den Fortschritt unserer Gesellschaft.
Geld für Bildung und Forschung ist zudem eine der sinnvollsten Investitionen, die es gibt. Jeder in diesem Bereich investierte Euro zahlt sich in den Jahren danach mindestens vierfach aus.
Weil wir das wissen und die Investition in Bildung und Forschung Priorität hat, haben wir den Etat für Wissenschaft und Forschung seit 2010 um rund 45 Prozent erhöht. Das sind mehr als 8,4 Milliarden Euro, die 2017 in NRW für die Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Uniklinika zur Verfügung stehen. Mehr als 40 Milliarden Euro wurden seit 2010 in die 70 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen investiert. Damit hat NRW die dichteste Hochschul- und Forschungslandschaft in Europa.
Nordrhein-Westfalen ist exzellent. Mit zwei Exzellenzhochschulen, zehn Exzellenzclustern und fünf Graduiertenschulen schneidet es in der bundesweiten Exzellenz-Initiative spitze ab. NRW ist auch führend bei den Sonderforschungsbereichen (54) und Graduiertenkollegs (38) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zudem gibt es knapp 60 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese herausragende Forschungslandschaft sorgt für Lösungen und Verbesserungen aller relevanten Lebensbereiche. Davon profitieren die Menschen in NRW, Deutschland insgesamt und weltweit.
Optimiert: Änderungen für das Tariftreue- und Vergabegesetz
Im Jahr 2012 hat die SPD mit dem in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetz erstmalig klare Vorgaben für Vergaben von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen definiert. Der Nachweis von eingehaltenen ökologischen, sozialen und ethischen Standards anhand von Belegen ist seitdem Bieterpflicht. Unternehmen werden dazu aufgefordert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Ein gutes Gesetz, das durch die aktuellen Änderungen beim Mindestlohn und Bestbieterprinzip noch weiter verbessert wurde. Mit der Harmonisierung des Mindestlohns auf 8,84 Euro sichert die SPD-Fraktion den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine faire Bezahlung von guter Arbeit und schützt vor Lohndumping. Zudem wird beim Bestbieterprinzip die Einreichfrist für Nachweise von drei auf maximal fünf Werktage verlängert. Dies ist ein positives Signal für die Wirtschaft in NRW, weil deren Unternehmen nun mehr Zeit haben, sich zu bewerben.
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12265
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk: DS 16/14037
Fokussiert: 5G-Testfeld für Nordrhein-Westfalen
SPD und Güne haben die digitale Zukunft von Nordrhein-Westfalen fest im Blick. Das Land NRW wird ein 5G-Testfeld auf den Weg bringen und damit den zukunftsweisenden digitalen Ausbau vorantreiben. Im vergangenen Jahr wurde mit der Gigabit-Strategie bereits die Basis für eine erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Doch die technologische Entwicklung schreitet im digitalen Wandel voran und es ist absehbar, dass die heutigen Anforderungen an schnelle Internetübertragungsraten schon in wenigen Jahren überholt sein werden – 5G wird dann die Lösung sein. Durch 5G werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht und Industrie-4.0-Anwendungen in allen Bereichen beschleunigt. Mit dem Testfeld wird Nordrhein-Westfalen zum Schaufenster für innovative Lösungen in allen Bereichen der Digitalisierung.
Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen: DS 16/13995
Sportlich: Landtag unterstützt die Bewerbung für die EuroGames 2020
Die EuroGames sind ein seit 1992 von der „European Gay & Lesbian Sports Federation“ veranstaltetes sportliches Großereignis, das offen ist für alle Sportlerinnen und Sportler – und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter, Herkunft sowie sexueller und/oder geschlechtlicher Identität. An den fast jährlich stattfindenden Wettkämpfen nehmen in mehr als 20 Sportarten bis zu 5000 Sportlerinnen und Sportler aus Europa teil. Die Wettbewerbe werden außerdem von einem bunten kulturellen Rahmenprogramm begleitet. Der Landtag NRW unterstützt ausdrücklich die Bewerbung Düsseldorfs um die Austragung der EuroGames 2020 mit einem interfraktionellen Antrag. Mit seiner Vielfalt an schwul-lesbischen Sportvereinen hat NRW eine lange Tradition. Die EuroGames in Düsseldorf würden ein weiteres wichtiges Signal senden für eine diskriminierungsfreie Sportkultur in NRW.
Kompakt: Mit dem neuen Haushalt machen wir NRW weiter stärker und gerechter
Mit dem Haushalt 2017 setzen wir den Kurs der vergangenen Jahre fort: Wir investieren, wir konsolidieren und wir sparen an den geeigneten Stellen. Seit der Regierungsübernahme im Jahr 2010 haben wir die Netto-Neuverschuldung um 75 Prozent verringert. Sie wird von 6,58 Milliarden Euro unter Schwarz-Gelb auf 1,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr sinken. Und das Ziel ist klar: Wir werden die Schuldenbremse im Jahr 2020 erreichen.
Mit dem Haushalt 2017 setzt die SPD-Landtagsfraktion noch einmal einen Akzent: Wir wollen einen dauerhaften Sozialen Arbeitsmarkt zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in NRW. Für Modellprojekte stellen wir erstmals 13 Millionen Euro und 30 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für den Etat 2018 bereit. Mit weiteren 6,8 Millionen Euro werden wir die Möglichkeiten des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ zusätzlich nutzen. Wir sind optimistisch, so weitere 4.000 Stellen für Langzeitarbeitslose in NRW zu schaffen – das wäre bundesweit beispiellos.
Weiterer Schwerpunkt ist die Bildung: Mit 6,22 Millionen Euro in 2017 wollen wir den offenen Ganztag weiter stärken. Mit der Verpflichtungsermächtigung von 3,11 Millionen Euro für 2018 setzen wir ein Signal für eine Ganztagsbetreuung über den Tag hinaus. Mit 100 zusätzlichen Stellen wollen wir die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung verbessern.
Die Schulsozialarbeit wird auch über 2017 hinaus abgesichert. Neben den bereits eingestellten Mitteln von 47,7 Millionen Euro im Haushaltsentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, Verpflichtungen für diesen Bereich im Jahr 2018 in gleicher Höhe einzugehen. Wir bleiben aber bei unserer grundsätzlichen Forderung, dass der Bund diese Kosten übernimmt.
Unter dem Strich ist es ein Gesamtpaket, das unsere Politik unterstreicht: Wir machen NRW stärker und gerechter.
- Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12500
- Ergänzung: DS 16/13400
- Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses DS 16/13700
Enorm: So viel Geld gab’s für die Kommunen noch nie
Auch im Jahr 2017 können die nordrhein-westfälischen Kommunen wieder mit einer deutlichen Unterstützung durch das Land rechnen. Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (GFG 2017) wird den Städten, Gemeinden und Kreisen die Rekordsumme in Höhe von 10,64 Milliarden Euro zur Verfügung stehen! Dies sind über 260 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Noch nie gab es in Nordrhein-Westfalen höhere Zuweisungen an die Kommunen. Es ist vorgesehen, die Regelungen des GFG 2016 hinsichtlich der aus den Grunddaten zu entwickelnden Parameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel, fiktive Realsteuerhebesätze) im GFG 2017 beizubehalten.
(Die Verabschiedung des GFG 2017 im nordrhein-westfälischen Landtag steht am Mittwoch zur Diskussion an.)
- Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12502
- Ergänzung: DS 16/13400
- Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses DS 16/13701
Modern: Infrastruktur der Schulen wird aufgemöbelt
Mit dem Programm "Gute Schule 2020" wird die Modernisierung des Bildungsstandorts Nordrhein-Westfalen weiter vorangetrieben. Die Kommunen erhalten eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur. Insgesamt stehen ihnen Kreditkontingente in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren von 2017 bis 2020 zur Verfügung. Das Programm wird über die NRW.BANK abgewickelt, bei der die Kommunen einen Kreditantrag stellen können. Ab dem zweiten Jahr muss der Kredit zurückgezahlt werden. Dies wird vom Land NRW übernommen, die Kommunen müssen also für die Rückzahlung des Kredits keine eigenen Mittel aufwenden.
Die Auszahlung der Kreditsumme wird auf vier Jahre gleichmäßig gestreckt, so dass jedes Jahr ein Viertel der Gesamtsumme ausgezahlt wird. Sollte eine Kommune nicht die volle Summe bei der NRW.BANK beantragen, die ihr in einem Jahr zur Auszahlung zur Verfügung steht, können die Mittel in das nächste Jahr mitgenommen werden. Eine Mitnahme über zwei Jahre ist nicht möglich.
Grundsätzlich können sämtliche Investitionen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in NRW über das Programm finanziert werden. Ziel des Programms ist zudem auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. So ist ein Schwerpunkt des Programms die Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz. Die Kommunen müssen dabei der NRW.BANK keine umfangreichen Konzepte vorweisen, sondern lediglich im Anschluss an die Rückzahlung einen Verwendungsnachweis führen. Nicht förderfähig sind lediglich Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte, wie etwa Tablets) oder reine Kapitalanlagen.
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/13496
Nominiert: Unsere Kandidaten für die Bundesversammlung
Wir haben unsere Vorschlagsliste der Delegierten zur Bundesversammlung am
12. Februar 2017 vorgelegt. Der Landtag entscheidet in seiner Sitzung am Mittwoch über diesen Vorschlag. Die Liste umfasst 57 Personen und wird angeführt von der Ministerpräsidentin und SPD-Landesvorsitzenden Hannelore Kraft, Landtagspräsidentin Carina Gödecke und dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer. Zudem konnte die SPD-Landtagsfraktion eine Reihe bekannter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für die Teilnahme an der Bundesversammlung gewinnen.
Dies sind: Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, Franz Müntefering, Vizekanzler a. D. und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Reiner Hoffmann, DGB-Bundesvorsitzender, Annette Kurschus, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Pit Clausen, Präsident des Deutschen Städtetags NRW und Oberbürgermeister von Bielefeld, Frank Baranowski, Bundesvorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, Dr. Werner Müller, Vorstandsvorsitzender der RAG-Stiftung, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Vorstandsmitglied der RAG-Stiftung, Prof. Dr. Ursula Gather, Kuratoriumsvorsitzende der Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und Rektorin der TU Dortmund, Reinhard Rauball, Präsident der Deutschen Fußball Liga, Dr. Reinhard Zinkann, Geschäftsführender Gesellschafter der Miele & Cie KG, Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds, Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth, Anne Feldmann, Präsidentin des DLRG Landesverbands Westfalen, Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, die Sportlerin Linda Stahl und der Sportler Markus Rehm, Mariele Millowitsch, Schauspielerin, Renan Demirkan, Schauspielerin und Schriftstellerin sowie Julien Bam, Webvideoproduzent.
Vorschlagsliste der SPD-Fraktion im Landtag NRW
Ausgewogen: Der neue Landesentwicklungsplan
Mit der heutigen Entscheidung hat die SPD-Fraktion den alten Landesentwicklungsplan aus dem Jahre 1995 ersetzt und damit neue Grundlagen für die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung von Nordrhein-Westfalen gelegt. Er trägt den Herausforderungen der heutigen Zeit, wie Globalisierung, Klimaschutz und demografischer Wandel, Rechnung.
Der neue Landesentwicklungsplan ist ein zukunftsorientierter Ermöglichungsplan und stellt einen ausgewogenen Kompromiss aller Ansprüche dar. Er hält dabei die Balance zwischen Anforderungen der ökonomischen Entwicklungen, der Siedlungsentwicklung, dem Freiraumschutz und den ökologischen und sozialen Belangen im dichtbesiedelten Industrieland NRW. Zudem ermöglicht er Regionalpläne, mit denen auch Zielabweichungen vor Ort zu entscheiden oder zu vergleichen sind.
Wesentliche Inhalte des Landesentwicklungsplans sind die bedarfsgerechte und flächensparende Planung von Siedlungsflächen, die Wiedernutzung industrieller Brachflächen, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Anpassung an den Klimawandel.
Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW):
Vorlage 16/4116
Vorlage 16/4130
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk: DS 16/13711
Attraktiv: Neue Förderanreize für den ÖPNV
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss mit einem hohen Angebotsniveau weiter attraktiv für die Menschen in NRW bleiben. Dies gewährleistet die von uns und den Grünen angestrebte Änderung des ÖPNV-NRW-Gesetzes. Es beinhaltet Erhöhungen der Investitionsförderung um 30 Millionen Euro jährlich und der ÖPNV-Pauschale um 20 Millionen jährlich. Insgesamt beträgt das ÖPNV-Investitionsvolumen 2017 rund 1,58 Milliarden Euro.
Konkret bedeutet die Änderung eine Verankerung neuer Förderanreize im Gesetz, um die zeitgerechte Fortentwicklung des ÖPNV in NRW effektiv unterstützen zu können. Dazu gehören: die Förderung der Barrierefreiheit insgesamt und der E-Mobilität bei Linienbussen, die Reaktivierung und Elektrifizierung von Verkehr- und Schienenpersonennahverkehr-Strecken, die Erneuerung von Straßen- und Stadtbahnsystemen und öffentlichen, nicht-bundeseigenen Eisenbahnen.
Personenfähren werden als förderfähiger Bestandteil des ÖPNV aufgenommen und regionale Schnellbusverkehre gestärkt. Darüber hinaus wird die Rolle des Landes im Bereich der Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden aufgewertet.
Mit dem Änderungsantrag wird die Befristung des Gesetzes bis 31. Dezember 2019 aufgehoben und die Finanzierung aus Landesmitteln in entsprechender Höhe ab 2020 festgeschrieben.
- Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12435
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr DS 16/13704
Umgesetzt: Pro Flüchtling gibt es jetzt eine Kopfpauschale
Das Land NRW reformiert das System der Flüchtlingskostenerstattung gegenüber den Kommunen. Erstmals wird monatlich eine Kopfpauschale für jeden Flüchtling gezahlt, der einer Kommune zugewiesen wurde und dort tatsächlich lebt. Die personenscharfe Auszahlung wird durch ein neues elektronisches Meldesystem ermöglicht. Die Städte und Gemeinden erhalten pro Monat und Flüchtling eine Pauschale in Höhe von 866 Euro. Bisher erhalten die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden vierteljährlich eine Pauschale, die sich an Einwohnerzahl und Fläche einer Kommune orientiert.
Mit dem Gesetzentwurf wird eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015 mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter umgesetzt. Des Weiteren werden Anrechnungsmöglichkeiten für Landeseinrichtungen schrittweise eingeschränkt. Diese Anrechnungsmöglichkeiten waren eingeführt worden, um Anreize für Kommunen zu schaffen, Landeseinrichtungen auf ihrem jeweiligen Stadt- oder Gemeindegebiet zu betreiben. Der deutliche Ausbau der Kapazitäten in den Landeseinrichtungen im Zuge der hohen Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 führte jedoch zu verzerrenden Effekten. Kommunen ohne Landeseinrichtung mussten deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen als Städte und Gemeinden mit einer Landeseinrichtung. Dieser Effekt wird mit der Neuregelung nun abgemildert.
- Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/13261
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses: DS 16/13705
Sinnvoll: Weniger Barrieren beim Bauen
Mit der durch die Landesregierung vorgelegten Novelle der Bauordnung werden zahlreiche wichtige materielle Regelungen neu geordnet, modernisiert und weiterentwickelt.
Das Bauen mit Holz ist zukünftig leichter und die Frage der Errichtung von Stellplätzen in die kommunale Satzungshoheit gegeben. Auch eine größere Barrierefreiheit, durch Einführung einer Quotenregelung für den Neubau von Wohnungen, wird auf den Weg gebracht sowie die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau angepasst. Weitere Aspekte sind die Anstrengungen für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren durch Einsatz digitaler Technik in den Kommunen. Zur Beschleunigung von Bauvorhaben wird zusätzlich die Typengenehmigung eingeführt. Damit kann die Bauaufsichtsbehörde für dieselben baulichen Anlagen, die an mehreren Stellen errichtet werden sollen, nach Prüfung eine Baugenehmigung erteilen.
- Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12119
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr DS 16/13706
Gestärkt: Mehr Autorität für den Kreistag
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Kreistags sollen die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Kreistags an die Möglichkeiten der Räte in den Gemeinden angeglichen und die gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen in der Kreisordnung und der Gemeindeordnung über die Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Organe durch Angleichung an die Vorschriften der Gemeindeordnung in wichtigen Teilen harmonisiert werden. Inhaltlich wird die Kreisordnung in folgenden Punkten geändert:
- Einführung der (eingeschränkten) Allzuständigkeit des Kreistags für die Angelegenheiten der Kreisverwaltung sowie eines Rückholrechts bei Geschäften der laufenden Verwaltung, die als auf die Landrätin bzw. den Landrat übertragen gelten.
- Abschaffung des Kreisausschusses
- Verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses
- Option zur Wahl von Beigeordneten
Klargestellt ist dabei, dass sich das Rückholrecht des Kreistags nicht auf Aufgaben bezieht, die dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde, als Kreispolizeibehörde sowie als Teil des Schulamts zugeordnet sind.
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: DS 16/12362
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik: DS 16/13707
Erweitert: Bessere Pflegeversorgung für Beamtinnen und Beamte
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege sollen die Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nun auch auf die Beamtinnen und Beamten angepasst werden. Dabei werden die bisherigen Pflegezuschläge als Pauschalbeitrag gewährt und zwar unabhängig von den nun geltenden 15 Pflegestufen. Dies trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei.
Weiterhin sind Bestimmungen vorgesehen, welche sich schon im Haushalt wiederfinden bzw. angekündigt sind, nun aber gesetzlich umgesetzt werden. Dies betrifft die Anhebung der Erschwerniszulage für bestimmte Spezialeinsatzkräfte der Polizei, die Höherbesoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen sowie die Schmerzensgeldübernahme bei Beamtinnen und Beamten, bei denen eine Forderung nicht vollstreckt werden kann.
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/13702
Passend: Ein modernes Einwanderungsgesetz
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich auf Bundesebene für ein modernes Einwanderungsgesetz ein. Wir sind uns einig, dass Deutschland – gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – langfristig Einwanderung braucht. Dem Fachkräftemangel kann langfristig nicht allein mit inländischen Arbeitskräften begegnet werden. Deshalb brauchen wir neben einem humanitär ausgerichteten Asyl-System eine gesteuerte Arbeitsmigration aus dem Nicht-EU-Ausland. Es ist Zeit, dafür auf Bundesebene die Weichen zu stellen und ein modernes Einwanderungsgesetz vorzulegen, das dafür die Rahmenbedingungen festlegt. Dazu gehört zunächst eine breite gesellschaftliche Verständigung darüber, in welchen Bereichen Deutschland Bedarf an Einwanderung hat. Arbeitsmigrationsmodelle anderer Staaten – wie das Punktesystem – sollen dabei ausgewertet werden.
Ein Einwanderungsgesetz darf sich nicht nur an hochqualifizierte Arbeitskräfte richten, sondern muss auch für andere Qualifikationsniveaus eine Perspektive bieten. Es muss den Einwanderungswilligen einen verlässlichen Familiennachzug ermöglichen und dafür sorgen, dass ausreichend Angebote zur Beratung und Integration in Deutschland verankert werden. Gleichzeitig darf es durch die Einwanderung nicht zu einer Verschlechterung bei den Arbeitsbedingungen und einer Absenkung des Lohn-Niveaus im Inland kommen.
Zu der laufenden Diskussion auf Bundesebene leistet unser Antrag einen wertvollen Beitrag.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: DS 16/13691
Klargestellt: Anteile am Flughafen Köln/Bonn nicht veräußern
Verkehrsinfrastruktur gehört in öffentliche Hand – dazu gehören auch Flughäfen. Deshalb haben wir einen Plenarantrag zum Flughafen Köln/Bonn auf den Weg gebracht. Der Antrag ist eine Reaktion auf die wiederholten Absichtserklärungen des Bundes, seine Flughafenanteile zu veräußern. Das ist für die SPD nicht zielführend, denn nur in öffentlicher Verantwortung kann ein vernünftiger Interessenausgleich zwischen Flughafen und Umland-Bewohnern erreicht werden. Dies hat sich seit Jahren am Standort Köln/Bonn bewährt. Mit der Verabschiedung im letzten Plenarblock des Jahres 2016 wird die Landesregierung aufgefordert, sich auch weiterhin beim Bund dafür einzusetzen, dass dieser seine öffentliche Verantwortung wahrnimmt und von Verkaufsabsichten grundsätzlich Abstand nimmt.